Allgemeine Geschäfts Bedingungen

  1. Geltungsbereich 

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen, Verträge und Handelsgeschäfte samt Nebenleistungen im Rahmen des Geschäftsbetriebs der Hauser Recycling & Transporte GmbH. Die aktuelle und im Vertragsverhältnis zu uns jeweils gültige Fassung der AGB ist unter:

http://www.hauser-gmbh.net abrufbar.

Diese AGB treten zum 01.03.2018 in Kraft und ersetzen alle vorherigen AGB.

Von diesen AGB abweichende, ergänzende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei unserer Kenntnis hiervon nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich durch uns zugestimmt. Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden mit Kunden und Lieferanten (nachfolgend Geschäftspartner) haben Vorrang vor diesen AGB. Für diese Vereinbarungen ist der schriftliche Vertrag oder die schriftliche Bestätigung von uns maßgebend.

  1. Angebote und Verträge
    Alle unsere Angebote sind freibleibend und ohne Bindewirkung, sofern sich aus den Angeboten nichts anderes ergibt. Bestellungen, Angebote, Aufträge, Auftragsänderungen oder Stornos sowie sämtliche sonstige Vereinbarungen werden erst dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt wurden; Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung.

Die Erstellung von Angeboten für uns ist stets unverbindlich und kostenlos.

  1. Eigentum an der Ware
    Der Geschäftspartner garantiert und bestätigt uns gegenüber ausdrücklich, dass sämtliche Waren, Abfälle, Schrotte und sonstige Stoffe (nachfolgend Waren), die er an uns veräußert oder übergibt, entweder rechtmäßig erworben wurden, er der rechtmäßige Eigentümer ist oder die Waren in seiner ausschließlichen Verfügungsgewalt stehen und keine Rechte Dritter an den gelieferten Waren bestehen.
    Weiter bestätigt der Geschäftspartner, dass sämtliche Waren aus keiner strafrechtlichen Handlung oder aus Umsatzsteuerkarussellgeschäften stammen und der Geschäftspartner weder direkt noch indirekt an solchen, wenn auch nur zweifelhaften Geschäften, beteiligt ist.4. Abfallrechtliche Verantwortung
    Der Geschäftspartner bleibt stets Abfallerzeuger im Sinne des Abfallrechts. Es ist für die korrekte Deklaration der Waren alleine verantwortlich und haftet für deren Richtigkeit. Dies gilt auch im Falle einer Bevollmächtigung von uns,  zur Vertretung

gegenüber Behörden und sonstigen Dritten.

Der Geschäftspartner ist alleine dafür verantwortlich, dass bei der Lagerung der Waren auf seinem Betriebsgelände und/oder seinen Baustellen – auch in unseren Behältern – die gesetzlichen Vorgaben sowie etwaige behördlichen Auflagen eingehalten werden.

5. Übernahme- und Rücknahmeverpflichtungen
Waren zur Verwertung, die uns vom Geschäftspartner übergeben werden, gehen mit der Übergabe in unser Eigentum über, sofern diese die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Waren zur Beseitigung verbleiben hingegen bis zur ordnungs-gemäßen Entsorgung im Eigentum des Geschäftspartners.

Waren, die falsch deklariert sind oder deren Zusammensetzung oder Beschaffenheit zweifelhaft sind, gehen erst dann in unser Eigentum über, wenn unsererseits hierzu eine schriftliche Erklärung zum Eigentumsübergang vorliegt.  Sofern keine unzweifelhafte Klärung möglich ist, sind wir berechtigt, die Annahme bis zur zweifelsfreien Klärung zu verweigern.
Sämtliche gelieferte Waren müssen für die Schmelzung und/oder Weiterverarbeitung geeignet sein und dürfen keine schädlichen oder explosive Bestandteile, wie z.B. Hohlkörper, enthalten.

Es sind ausschließlich die vereinbarten Waren zu liefern. Abweichende Sortenbeimischungen oder sonstige Abweichungen sind stets mit uns abzustimmen. Die Zustimmung ist schriftlich einzuholen.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, Waren, welche aufgrund einer falschen, unrichtigen oder unvollständigen Deklarierung von uns übernommen wurden, auf einmaliges Verlangen unverzüglich zurückzunehmen. Sollte der Geschäftspartner die Rücknahme nicht konformer Waren ablehnen oder nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung vornehmen, sind wir berechtigt, auf Kosten des Geschäftspartners entweder eine ordnungsgemäße Entsorgung durchzuführen oder eine Hinterlegung bei einem geeigneten Zwischenlager vorzunehmen.

Von der Annahme ausgeschlossen sind gefährliche Stoffe, insbesondere explosionsgefährliche, entzündliche, brandfördernde, ätzende, giftige, krebserzeugende, fortpflanzungsgefährdende, erbgutverändernde, gesundheitsschädliche, reizende, sensibilisierende, radioaktive und umweltgefährliche Waren, inklusive Beimischungen und Anhaftungen solcher gefährlichen Stoffe, Hohlkörper und freie Flüssigkeiten (z.B. Öl oder Kühlschmierstoffe). Alveolengängige und einatembare Stäube dürfen nur geliefert werden, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich mit uns vereinbart wurde. Für sämtliche Schäden, die durch die Lieferung solcher Waren entstehen, haftet der Geschäftspartner vollumfänglich. Ferner hat der Geschäftspartner für die Entsorgung der nicht konformen Waren die Kosten zu tragen.

Gefährliche Abfälle, Gefahrstoffe sowie Gefahrgut dürfen nur geliefert werden, wenn dies ausdrücklich vorher schriftlich mit uns vereinbart wurde. Bei der Lieferung von gefährlichen Abfällen, Gefahrstoffen oder Gefahrgut sind die dazu erforderlichen Dokumente vor der Übergabe vom Geschäftspartner zu erstellen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Kenn-
zeichnungen anzubringen.
Der Geschäftspartner wird uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren ent- bzw. bestehen, welche nicht den vereinbarten Eigenschaften gemäß dieser Ziffer 5 entsprechen sowie mit diesen im Zusammenhang stehenden und/oder entstehenden Kosten, freistellen. Ferner behalten wir uns vor, Schadenersatz für schädliche und nicht konforme Lieferungen von Waren zu verlangen.

  1. Warenannahme, Mängelrüge und –haftung
    Die Warenannahme erfolgt durch eine Anlieferung des Geschäftspartners an einer mit uns vereinbarten Empfangsstelle oder durch eine Abholung unsererseits.

Das auf den geeichten Waagen der vereinbarten Empfangsstelle oder durch unsere geeichten Waagen festgestellte Gewicht ist verbindlich. Sofern nicht nach Gewicht abgerechnet wird, gelten unsere Mengenberechnungen als verbindlich.
Nach der Warenübernahme erfolgt eine Eingangskontrolle zur Feststellung der vereinbarten Beschaffenheit des Materials. Zum Zwecke der Bemusterung und Analyse sind wir berechtigt, Veränderungen am Material (z.B. Brechen von Spänen, Schmelzen von Waren etc.) vorzunehmen. Weicht die Qualität der übernommenen Waren von den vertraglich vereinbarten Eigenschaften ab, sind wir berechtigt, die Waren entsprechend zu sortieren, umzuqualifizieren oder abzuweisen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Geschäftspartners.

Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, vom Geschäftspartner nach unserer Wahl eine Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung zu verlangen. In Fällen der Nacherfüllung gilt diese bereits nach dem ersten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.

 

  1. Bereitstellung von Behältern

Sofern vereinbart, stellen wir dem Geschäftspartner geeignete Behälter mietweise oder kostenlos zur Verfügung. Die Behälter verbleiben hierbei stets in unserem Eigentum. Im Falle einer Vertragsbeendigung sind wir jederzeit berechtigt unsere Behälter unmittelbar zurückzuholen. Der Geschäftspartner ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet.

Der Geschäftspartner ist, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, grundsätzlich für die Verkehrssicherungspflicht (z.B. das Absperren, Ausrüsten mit der erforderlichen Beleuchtung etc.) der von uns bereitgestellten Behälter verantwortlich. Sofern für die Aufstellung der Behälter eine behördliche oder privatrechtliche Genehmigung notwendig ist, hat sich der Geschäftspartner diese auf eigene Kosten zu besorgen. Unterlässt er dies, hat der Geschäftspartner die Kosten für Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheide sowie für sämtliche sonstige Kosten in vollem Umfang zu ersetzen.

Der Geschäftspartner stellt sicher, dass unsere Fahrzeuge den Abstellplatz für die Behälter sicher erreichen können, insbesondere, dass die Zufahrt sowie der Abstellplatz dem Gewicht unserer Fahrzeuge, während des Abstell- und Aufnahmevorgangs, standhalten und die Zufahrt ausreichend breit und hoch ist. Im Schadenfall stellt uns der Geschäftspartner von etwaigen Ansprüchen, auch Dritter, frei.

Sämtliche Behälter dürfen nur bis zur Oberkante beladen werden. Der Geschäftspartner ist zudem für die Einhaltung des vereinbarten Ladegewichts sowie die pflegliche Behandlung der Behälter verantwortlich. Für Beschädigungen, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, für starke Verschmutzung sowie bei Entwendung haftet der Geschäftspartner, es sei denn, die Beschädigung oder das Abhanden kommen beruht auf unserem Verschulden.

Die Kosten für Leerfahrten (z.B. bei überladenen Behältern) sowie Wartezeiten von mehr als zehn Minuten zwischen der Ankunft des Fahrzeugs und der vollständigen Beladung, sind vom Geschäftspartner auf Nachweis zu erstatten.

Von uns bereitgestellte Behälter dürfen nur durch uns oder ein von uns beauftragtes Unternehmen transportiert, entladen oder umgeschüttet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.  Ansonsten sind wir berechtigt, auch im Nachhinein, einen angemessenen Kostenersatz für die Bereitstellung der Behälter zu erheben. Etwaige darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, z.B. durch entgangenen Gewinn, bleiben hierbei unberührt.

 

  1. Preisgestaltung, Zahlungsbedingungen, Steuern

Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Die Preise für die übernommenen Waren richten sich nach der jeweiligen Marktsituation und/oder den Rohstoffnotierungen und unterliegen permanenten Veränderungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Tag der Übernahme der Waren durch uns für die Festsetzung des tatsächlichen Preises ausschlaggebend.

Unsere Rechnungen sind ab Erhalt sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es ist ein anderes Zahlungsziel auf unseren Belegen ausgewiesen. Das Risiko des Zahlungsweges sowie alle für die Zahlung anfallenden Gebühren gehen zu Lasten des Geschäftspartners. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart.

Wir behalten uns jederzeit vor, Vorauszahlungen in Höhe von bis zu EUR 1.000 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer vom Geschäftspartner zu verlangen, bevor wir einen Auftrag annehmen oder ausführen. Der Geschäftspartner stimmt hiermit zu.

Aufrechnungen von Forderungen zwischen den Vertragsparteien sind zulässig, sofern diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Eigentumsvorbehalte

Die von uns gelieferten Waren bleiben  bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftspartner unser Eigentum. Kommt der Geschäftspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren zurück zu verlangen. Der Geschäftspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.

Der Geschäftspartner ist berechtigt die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verwenden und weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Forderungen gegenüber einem Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Geschäftspartner bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.

Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Für den Fall, dass der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber jedoch nicht ordnungsgemäß nachkommt, behalten wir uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen.

Die Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter Waren gilt als für uns vorgenommen. Wir gelten insoweit als Hersteller und Eigentümer im Sinne des § 950 BGB.

Wir erhalten auch dann ein anteiliges (Mit-)Eigentum, wenn der Geschäftspartner die Ware mit seiner eigenen Ware oder der anderer Lieferanten untrennbar vermischt. Hierfür gelten die §§ 848, 847 BGB.

Eine Verpfändung der Vorbehaltsware ist grundsätzlich nicht zulässig.

 

  1. Mängelrügen, Betriebsstörungen, Haftung

Mängel sind vom Geschäftspartner binnen einer Woche schriftlich zu rügen. Uns steht das Recht zu, nach eigener Wahl, etwaige Mängel zu beheben, Fehlendes nachzutragen oder uns durch Preisminderung zu entlasten. Kommt der Geschäftspartner seiner Rügepflicht nicht fristgerecht nach, entfallen alle Ansprüche auf Gewährleistung und Schadenersatz.

Bei Betriebsstörungen, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Vertragsgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (z.B. wegen höherer Gewalt, Diebstahl etc.) verlängern sich Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung und den Zeitraum zur Wiederinbetriebnahme oder den Zeitraum für die Wiederbeschaffung. Wir haften nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden.

 

  1. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Rechnungslegung sowie bei Barauszahlungen personen-bezogene Daten durch Vorlage von Ausweisdokumenten erfassen und entsprechend den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes speichern.

Wir verwenden die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwicklung des jeweiligen Vertrages. Alle Daten werden unter Beachtung der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) von uns gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe personen-bezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. an den mit der Lieferung beauftragte Logistik-Partner und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut.

Mit dem Vertragsabschluß erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten entsprechend den vorgenannten Hinweisen einverstanden. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Kunde ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte Adresse oder Person.

Sofern die bei uns zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten unrichtig sind, werden die Daten auf einen entsprechenden Hinweis des Kunden selbstverständlich berichtigt. Die Kunden haben ferner das Recht, ihre Einwilligung in die Speicherung personenbezogener Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle einer entsprechenden Mitteilung werden die zu dem Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht, es sei denn, die betreffenden Daten werden zur Erfüllung der Pflichten des geschlossenen Vertragsverhältnisses noch benötigt oder gesetzliche Regelungen stehen einer Löschung entgegen.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich unser Sitz befindet. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. Wir können nach Wahl auch am Sitz des Geschäftspartners klagen.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie für alle mit diesem Vertrag in Verbindung stehenden außervertraglichen Schuldverhältnisse gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

  1. Sonstiges

Sollten diese AGB, einzelne Teile davon oder sonstige Bestimmungen eines Vertrages, teilweise oder ganz unwirksam sein oder durch neuere Rechtsprechung unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Regelungen sind durch solche zu ersetzen, welche den bisherigen wirtschaftlich am nächsten kommen und nach aktueller Rechtslage rechtswirksam sind.